AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von IT-Computertraining and Service e. K.
PC-Hilfe Tablet Smartphone Notebook Mehdi Dorost

 

1.

Geltung
Alle Leistungen von IT-Computertraining erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch IT-Computertraining.

2.

Angebote / Aufträge
Alle Angebote von IT-Computertraining sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Aufträge des Kunden können schriftlich, per Telefax oder telefonisch erfolgen. Alle Aufträge des Kunden sind für IT-Computertraining nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von IT-Computertraining schriftlich bestätigt werden und verpflichten IT- Computertraining nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Im Übrigen behält sich IT-Computertraining vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.

Preise
Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich ohne gesetzlicher Umsatzsteuer , ohne sonstige Nebenleistungen. Bei Aufträgen, die die Erbringung mehrerer Dienstleistungen umfasst, ist IT-Computertraining berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen. Bei Teilrechnungen gelten die für den gesamten Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungenen analog.
Mit erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit.

4.

Zahlungsbedingungen
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, ist der fällige Betrag sofort nach Erbringung der Leistung in bar fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten.

5.

Gewährleistung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, leistet IT- Computertraining Gewähr, dass die gelieferten Leistungen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung den in den Produktbeschreibungen definierten Eigenschaften entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber der Produktbeschreibung aufheben oder mindern. Ein geringfügiger unwesentlicher Mangel bleibt außer Betracht. Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich oder per Telefax inklusive einer genauen Fehlerbeschreibung erfolgen. IT-Computertraining wird durch Verbesserung gewährleisten. Die Verbesserung erfolgt durch Fehlerbeseitigung oder dadurch, dass IT- Computertraining Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden oder das Auftreten eines Fehlers zu umgehen.
Der Auftraggeber kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Entgeltes nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die gegebenenfalls mehrfache Verbesserung des Fehlers trotz einer schriftlich gesetzten mindestens 30tägigen Nachfrist endgültig fehlschlägt. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate, beginnend mit der Beendigung der Dienstleistung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von IT-Computertraining Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vornimmt oder vornehmen lässt. Die Behebung von allfällig dadurch verursachten Mängeln erfolgt gegen gesonderte Verrechnung. Der Auftraggeber verzichtet auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums.

6.

Haftung und Schadenersatz
IT- Computertraining leistet nur für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden Schadenersatz. Die Haftung der IT-Computertraining für sämtliche Ansprüche des Auftraggebers ist unabhängig von deren Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, begrenzt auf 25 % des Auftragswertes, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
IT- Computertraining haftet keinesfalls für solche Schäden, die vermieden worden wären, wenn der Auftraggeber seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung nachgekommen wäre, oder wenn der Auftraggeber die von IT- Computertraining erteilten Ratschläge und Gefahrenhinweise beachtet hätte. Bei Einspielung oder Updaten von Software und dabei entstandenen Datenverlusten wird keinerlei Haftung übernommen.

7.

Vertraulichkeit und Pflichten
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbezeichnung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragsparteien auch nach Beendigung der Geschäftsbezeichnung vertraulich behandeln. IT- Computertraining wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbezeichnung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

8.

Änderungsvorbehalt
IT-Computertraining behält sich vor, die vorliegenden Geschäftsbedingungen aufgrund geänderter rechtlicher und technischer Gegebenheiten anzupassen, insbesondere auch im Hinblick auf eine sich ändernde Gesetzeslage.
Der Auftraggeber stimmt mit Abschluss eines Auftrags dieser Vorgangsweise ausdrücklich zu, wobei derartige Änderungen im benutzten Medium jeweils rechtzeitig kundgemacht werden. Die geänderten Bedingungen gelten mit Bekanntgabe durch IT- Computertraining im benutzten Medium für alle ab diesem Zeitpunkt eingehenden Aufträge, dies vorbehaltlich einer anders lautenden, gesetzlich festgeschriebenen Regelung über das Inkrafttreten, die Rückwirkung sowie die Kundmachung derartiger Bestimmungen.

9.

Auslegungsregeln
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierdurch der übrige Vertragsinhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den ursprünglichen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages miteinander in Widerspruch stehen, so geht die speziellere Bestimmung der allgemeinen vor.

10.

Schriftform
Dieser Vertrag enthält die vollständigen Abmachungen der Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform.

11.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach deutschem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für die Vertragsbeziehung zu Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Für eventuelle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Ahrensburg als vereinbart.

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